Zweckverband Kommunaler IT‑Schuldienst Oberland (KITSO)

Seiteninhalt: Zweckverband Kommunaler IT‑Schuldienst Oberland (KITSO) – Barrierefreiheit

Der Zweckverband Kommunaler IT‑Schuldienst Oberland (KITSO) ist bemüht, die Internetseite zv-kitso.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite zv-kitso.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV

Diese Webseite ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) größtenteils vereinbar.

Noch bestehende Mängel

In den Webauftritt eingebundene Dokumente (PDF-Dateien)

PDF-Dateien sind meist nicht barrierefrei. Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst. Dokumente, die von Dritten (z. B. anderen Organisationen, Ministerien, und anderen) bereitgestellt werden, liegen zum Großteil nicht barrierefrei vor. Seit dem 01. April 2026 werden Zusammenfassungen oder wesentliche Inhalte dieser Publikationen so weit möglich auch als Hypertext Markup Language (HTML, englisch für Hypertext-Auszeichnungssprache) veröffentlicht.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 1. April 2026 erstellt.

Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Bewertungen der Firma INXUS Multimedia in Form einer BITV Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Bitte senden Sie eine E-Mail an support@zv-kitso.de, wenn Sie Folgendes finden:

  • Inhalte, die schwer zugänglich sind
  • Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht BITV-konform sind
  • Inhalte, die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten.

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de
Webseite: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html